Im Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ist unter Art.8 (Artikel 8.) festgelegt, dass man einen Auskunftsersuchen an jeden Betreiber einer Datensammlung stellen kann und dieser innerhalb von 30 Tagen sämtliche geforderten Daten (Z.b Herkunft, Art und Inhalt von den über die Person gesammelten Daten) herausgeben muss. Die Auskunft ist in schriftlicher Form oder in Form von einer Kopie kostenlos zu erteilen! Die Auskunft darf nur in den folgenden Fällen verweigert werden:
- Wenn eine Auskunft aufgrund von einem Gesetz verboten ist
- Wenn die Auskunft die innere oder äußere Sicherheit der Schweizerischen Eidgenossenschaft gefährdet
- Wenn Interressen Dritter überwiegen
Dank dem Auskunftsrecht kann jeder erfahren welche Daten über einem gespeichert werden. Des Weiteren kann man eine Löschung der Daten beantragen, sofern diese Daten unberechtigter
Weiseerstelltwurden. Ich selber habe auch schon 2. mal mein Recht auf die Auskunft in Anspruch genommen. Die Rechtsgrundlage findest du hier. Beispielsschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren
Gestützt auf Art.8 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) bitte ich Sie, mir innerhalb von 30 Tagen Auskunft über die folgenden Daten zu geben:
-Sämtliche IP Verbindungsdaten, sofern diese vorhanden sind
-Sämtliche Daten welche sie über mich gesammelt haben
-Von wo sie diese Daten haben
Desertieren bitte ich Sie, mich zu informieren bis wann diese Daten gespeichert werden und aus welchem Grund diese Daten in ihrer Datensammlung sind. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten
haben Sie mir zu bestätigen. Ich informiere Sie hiermit, dass sie diese Auskunft grundsätzlich unentgeltlich machen müssen, falls Sie aber der Meinung sind, dass eine Gebühr angemessen ist, so
bitte ich Sie, mich zu kontaktieren.
Eine Verweigerung der Auskunft ist nur legitim, wenn die Auskunft gemäss Art. 9 DSG nicht erlaubt ist.
Freundliche Grüsse
Dein Name
Dieser Beispielsbrief kann zum Beispiel verwendet werden, wenn du ein Soziales Netzwerk fragst oder eine sonstige Webseite. Bitte beachte, dass du keinen Grund für das Begehren nennen musst. Ich
würde dir empfehlen, einen Personalasuweis mitzusenden, damit du deine Identität bestätigen kannst.
Kommentar schreiben
Ambra (Samstag, 07 April 2018 10:08)
Das sollte ich wirklich mal machen. Es wäre mal interessant zu sehen, was der Internet Provider alles speichert.