Auf der Webseite des Bundesstrafgericht (https://www.bstger.ch/de/dibattimenti/date-dei-dibattimenti.html) wurde publiziert, dass die Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen A. wegen Verstössen gegen Art. 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda und Islamischer Staat sowie gegen Art. 135 Abs. 1 und 1bis StGB (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe Gewaltvideos besessen. In der Vergangenheit hat es sich bei solchen Prozessen häufig ergeben, dass Köpfungsvideos von IS und Co unter der islamistischen Szene sehr beliebt sind) führt. Bereits vor einem Jahr berichtete ich von einem ähnlichen Prozess, bei dem einigen Führungsmitglieder des islamischen Zentralrats Schweiz vorgeworfen wurde, IS bzw. Al Qaida Propaganda hergestellt bzw. verbreitet zu haben. Damals wurde von der Öffentlichkeit sehr kritisiert, dass die Bundesanwaltschaft bereits so früh darüber informierte, dass es sich um einen muslimischen Verband handle, da dies zur Folge hatte, dass die gesamte Verhandlung eher zu einer Show ausartete, bei der sich jeweils Angriffe von Seiten der BA als auch von der Seite des IZRS abwechselten.
Damals wurden 2 von 3 Beschuldigten freigesprochen, während Cherni verurteilt wurde. Anders als letztes Jahr, handelt es sich im aktuellen Verfahren um einen Einzeltäter (gemäss Publikation BSTGER wird das Verfahren nur gegen einen Beschuldigten geführt), was aber nicht heissen muss, dass dies eine weniger umfangreiche Tat ist, denn gemäss Anklageschrift hat der Beschuldigte sogar eine Webseite betrieben, um das Material zu verbreiten, was einen gewissen Aufwand mit sich bringt. Es wird interessant werden, zu erfahren, wie der Beschuldigte an das Material gekommen ist, ob er bereits existierende Videos benutzt hat oder ob er die Videos von einer Quelle aus dem Dschihad hat, sofern er die Straftaten überhaupt begangen hat. (Es gilt die Unschuldsvermutung)
Gewaltvideos (insbesondere Köpfungsvideos von islamistischen Terrororganisationen) sind im Moment scheinbar sehr im Trend, so kam vor einigen Monaten ein Fall einer Schule in die Medien, in der eine Klasse solche Videos versendet haben soll. Kurz gesagt: Einzelpersonen, die solche Videos verbreiten, sind vermutlich gleichzeitig in vielen Anzahl von anderen Verfahren Statisten oder unter Umständen sogar Mitbeschuldigte. Es ist auch davon auszugehen, dass die Dunkelziffer beziehungsweise die Aufklärungsrate sich massiv von der Realität unterscheidet.

Die Terrorgruppe „islamische Staat“ verliert zusehends an Macht und an Gebieten, dies hat zur Folge, dass viele ehemalige Kämpfer nach Europa zurückkehren und hier eine Gefahr darstellen können. Mit Anschlägen wie in Christchurch und Sri Lanka, stacheln sich die beiden Terrorgruppen immer mehr auf und die Terrorgefahr in Europa steigt wieder. Da Webseiten, die solche Videos beherbergen, meist im Ausland gehostet werden, ist eine konsequente Untersuchung und eine Bekämpfung von solchen Straftaten fast nicht machbar. Des Weiteren gibt es in der Schweiz zurzeit keine Rechtsgrundlage, mit der Strafverfolgungsbehörden und Polizei solche Webseiten im Ausland hacken und diese ausschalten dürfen. Des Weiteren sind Hoster fast gar nicht dazu verpflichtet, Inhalte die auf ihren Servern liegen zu überprüfen.
An dem vorliegenden Fall ist dabei nicht nur die Tatsache interessant, dass es um eine der wenigen Straftaten geht, welche im Internet begangen werden und von den Schweizer Strafverfolgungsbehörden überhaupt soweit untersucht werden, dass ein Verdächtiger gefunden werden kann.
Ich bin gespannt zu erfahren, wodurch die Schweizer Behörden von der Webseite erfahren hat und wie sich die Zusammenarbeit mit den genannten Social Media Plattformen gestaltet hat.
Leider hat das Bundesstrafgericht auf meine Fragen nicht geantwortet.
Ich denke, dass dieser Prozess auch deshalb wichtig ist, weil er zeigt, dass es nicht nur grosse Organisationen sind, die solche Propaganda Medien verbreiten, sondern, dass dank dem Internet jeder solche Inhalte verbreiten kann.
Ich werde Euch natürlich auch in Zukunft auf dem Laufenden halten, so werde ich die Verhandlung am 4. Juli in Bellinzona besuchen. Ich bin gespannt, ob ich ähnlich wie letztes Jahr ein Meer aus Kopftüchern im Gerichtssaal vorfinden werde.

ES GILT DIE UNSCHULDSVERMUTUNG, ICH ÜBERNEHME KEINE GARANTIE FÜR DIE RICHTIGKEIT VON DIESEM ARTIKEL. FALLS ETWAS FALSCH IST, KANN MAN MICH MITTELS KONTAKTFORMULAR KONTAKTIEREN.
Diese Artikel könnten dich interessieren, ich habe sie letztes Jahr geschrieben, als ich beim Prozess gegen die Führungsmitglieder des IZRS war:
Hier findest du mehr zum Nachrichtendienstgesetz:
https://www.kktvcam.com/2018/04/21/erfolg-des-neuen-nachrichtendienstgesetzes-2016/
Kommentar schreiben